Der Tarif BEN der HanseMerkur ist ein Beitragsentlastungsbaustein zur PKV: Gegen einen Zusatzbeitrag sinkt Ihr Krankenversicherungsbeitrag ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden, um einen fest vereinbarten Betrag – bei BEN/200 z. B. um 200 € monatlich, garantiert. Die Beiträge sind arbeitgeberzuschussfähig (bis 50 %) und steuerlich absetzbar, die Entlastung selbst ist steuerfrei. Abschluss zwischen 20 und 60 Jahren, ohne Gesundheitsprüfung.
Was ist der Tarif BEN?
Hinter dem Kürzel stehen die „Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung" – im Alltag schlicht Beitragsentlastungstarif. Die Idee: Sie zahlen während des Berufslebens einen überschaubaren Zusatzbeitrag und erhalten dafür ab 65 einen garantierten monatlichen Nachlass auf Ihren gesamten Krankenversicherungsbeitrag bei der HanseMerkur – über alle Krankheitskostentarife hinweg.
Die Höhe wählen Sie selbst, in 10-€-Schritten ab 10 € monatlich. Die Schreibweise verrät die vereinbarte Entlastung: BEN/100 bedeutet 100 € Nachlass pro Monat, BEN/200 entsprechend 200 €. Die Entlastung kann Ihren Beitrag rechnerisch bis auf 0 € reduzieren – mehr als den tatsächlichen Gesamtbeitrag gibt es nicht, die gebildete Alterungsrückstellung bleibt in dem Fall aber vollständig erhalten.
Wichtig für die Einordnung: BEN ist kein Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen und den 10-%-Zuschlag, die in jedem PKV-Beitrag bereits stecken – BEN kommt als dritte, freiwillige Schicht obendrauf. Wie die ersten beiden Schichten wirken, lesen Sie im Ratgeber „PKV im Rentenalter" →
Ab wann die Entlastung greift
Der Nachlass startet am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem Sie 65 werden – nicht erst am Geburtstag. Wer im November 65 wird, profitiert also bereits ab Januar desselben Jahres.
Ehrlichkeit gehört dazu: Der BEN-Zusatzbeitrag läuft auch nach dem Einsetzen der Entlastung weiter – er ist bis zur Beendigung der Vereinbarung zu zahlen. Die Entlastung ist höher kalkuliert als der Zusatzbeitrag, netto bleibt ein Plus. Aber wer glaubt, ab 65 nur noch den reduzierten Beitrag zu zahlen und den BEN-Beitrag los zu sein, rechnet falsch. Genau diese Netto-Rechnung gehört in jede seriöse Beratung.
Was kostet BEN? Die Beitragstabelle
Der Monatsbeitrag hängt nur von zwei Größen ab: Ihrem Eintrittsalter (Beginnjahr minus Geburtsjahr) und der gewünschten Entlastungshöhe. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Abschluss ist von 20 bis einschließlich 60 möglich.
| Eintrittsalter | 50 € Entlastung | 100 € Entlastung | 150 € Entlastung |
|---|---|---|---|
| 25 | 9,35 € | 18,70 € | 28,05 € |
| 30 | 11,95 € | 23,90 € | 35,85 € |
| 35 | 14,95 € | 29,90 € | 44,85 € |
| 40 | 18,55 € | 37,10 € | 55,65 € |
| 45 | 22,95 € | 45,90 € | 68,85 € |
| 50 | 28,50 € | 57,00 € | 85,50 € |
| 55 | 35,65 € | 71,30 € | 106,95 € |
| 60 | 45,50 € | 91,00 € | 136,50 € |
Monatsbeiträge in Euro. Quelle: HanseMerkur, Beitragstabelle Tarif BEN (MK 217), Stand Januar 2025.
Zwischenwerte rechnen Sie selbst aus: Beitrag für 10 € Entlastung ablesen, mit der gewünschten Höhe multiplizieren, durch 10 teilen. Beispiel: Mit 40 Jahren kosten 80 € Entlastung 3,71 × 80 ÷ 10 = 29,68 € im Monat.
Arbeitgeberzuschuss und Steuer: der doppelte Hebel
Für Angestellte wird BEN vor allem durch zwei Effekte interessant:
- Arbeitgeberzuschuss: BEN-Beiträge sind zuschussfähig – Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 50 % (solange der Höchstzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist). Das Beispiel der HanseMerkur: Ein 35-Jähriger sichert 100 € monatliche Entlastung und zahlt mit Arbeitgeberzuschuss effektiv 14,95 € im Monat.
- Steuer: Die Beiträge sind in derselben Größenordnung wie der Krankenversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar – und die Entlastung ab 65 erhalten Sie steuerfrei. Eine kapitalbildende Altersvorsorge mit dieser Kombination aus Arbeitgeber- und Steuerhebel gibt es außerhalb der PKV selten.
Die Grenzen – ehrlich benannt
BEN ist ein gutes Werkzeug, aber kein Selbstläufer. Diese Punkte gehören auf den Tisch, bevor Sie unterschreiben:
- Keine Auszahlung, keine Vererbung: BEN ist kollektives Vorsorgesparen, kein Depot. Wer kündigt und keine PKV mit Alterungsrückstellung fortführt, verliert die gebildete Rückstellung an die Versichertengemeinschaft. Bestehen die Tarife fort, wird sie immerhin sofort beitragsmindernd angerechnet; bei einem Wechsel des Versicherers wandert sie als Teil des Übertragungswerts mit.
- Späte Änderungen ausgeschlossen: Die Entlastungshöhe lässt sich nur vor dem 1. Januar des Jahres ändern, in dem Sie 65 werden.
- Kündigungsfristen: Kündbar frühestens zum Ende des zweiten Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist. Die HanseMerkur selbst verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
- Beitragsanpassung möglich: Weichen die tatsächlichen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % ab, können die Zusatzbeiträge mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden – wie in jedem PKV-Tarif.
- Für Selbstständige schärfer rechnen: Ohne Arbeitgeberzuschuss trägt der Selbstständige den vollen Beitrag. Dann konkurriert BEN direkt mit eigener Kapitalanlage – das Ergebnis hängt an Steuersatz, Disziplin und Anlagehorizont und ist keine ausgemachte Sache. Genau das rechnen wir in der Beratung durch, ergebnisoffen.
BEN + SBE: auch der Selbstbehalt lässt sich entlasten
Der Schwester-Baustein SBE (Selbstbeteiligungs-Ermäßigung) arbeitet nach derselben Mechanik, zielt aber auf den Selbstbehalt: SBE/1000 reduziert eine jährliche Selbstbeteiligung von 1.000 € ab dem 65er-Jahr auf 0 €. Abschlussalter ebenfalls 20 bis 60, Staffelung in 10-€-Schritten. Nicht erstattet werden tarifliche Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten; mit dem Tarif MINI ist SBE nicht kombinierbar. Wer einen Tarif mit spürbarem Selbstbehalt fährt – etwa den Smart Fit oder Best Fit – kombiniert sinnvollerweise beides: BEN für den Beitrag, SBE für die Eigenbeteiligung.
BEN, Beitragsrückerstattung, gesetzlicher Zuschlag: nicht verwechseln
Drei Mechanismen wirken auf Ihre Beiträge im Alter – und sie werden ständig durcheinandergeworfen:
| Mechanismus | Charakter | Wirkung |
|---|---|---|
| Gesetzl. 10-%-Zuschlag | Pflicht in jedem PKV-Beitrag (bis 60 erhoben) | stabilisiert Beiträge ab 65 |
| Tarif BEN | freiwilliger Zusatzbaustein | garantierte Entlastung in vereinbarter Höhe ab 65 |
| Beitragsrückerstattung (BRE) | freiwillige Leistung aus Überschüssen, jährlich neu festgelegt | 200–500 € pro leistungsfreiem Jahr (Staffel, Stand 2025) |
BRE-Staffel: 200 € nach einem, bis 500 € nach vier leistungsfreien Jahren; max. 50 % des Jahresbeitrags, Kinder 50 %. Freiwillige Leistung, Art und Umfang werden jedes Jahr neu festgelegt. Quelle: HanseMerkur MK 500, Stand Januar 2025.
Der Punkt für die Praxis: Die drei schließen sich nicht aus. Ein Angestellter im Best Fit kann den gesetzlichen Zuschlag ansparen, BEN besparen und in leistungsfreien Jahren die Beitragsrückerstattung mitnehmen.
Für wen BEN sinnvoll ist – und für wen nicht
Stark ist BEN für: Angestellte mit laufendem Arbeitgeberzuschuss und einem Einstieg deutlich vor 50 – der Hebel aus halbem Beitrag, Steuerabzug und steuerfreier Leistung ist in dieser Konstellation kaum zu schlagen.
Prüfenswert für: Selbstständige, die eine garantierte, nicht kapitalmarktabhängige Entlastung wollen und den vollen Beitrag tragen können.
Kaum sinnvoll bei: Einstieg kurz vor 60 (hoher Beitrag, kurze Ansparzeit), angespannter Liquidität oder wenn maximale Flexibilität und Vererbbarkeit des Kapitals Vorrang haben – dann ist ein eigenes Depot der ehrlichere Weg.