HUK-Coburg: PKV-Beiträge seit 1. März bis zu 33 Prozent höher
Seit dem 1. März 2026 gelten bei der HUK-Coburg die neuen PKV-Beiträge. Anders als bei den meisten Versicherern passt die HUK nicht zum Jahreswechsel an, sondern traditionell zum 1. März. Die Erhöhungen fallen je nach Tarif sehr unterschiedlich aus: Während die Komfort-Tarife mit 6 bis 10 Prozent moderat steigen, stehen die günstigen E-Tarife unter massivem Druck mit zweistelligen Aufschlägen. Besonders betroffen sind Beamtenanwärter im E3-Tarif – hier werden Erhöhungen von über 20 Prozent gemeldet.
Meine Einordnung
Die HUK-Coburg-Anpassungen zeigen ein typisches Muster: Wer vor Jahren einen günstigen Einsteigertarif gewählt hat, zahlt jetzt die Rechnung. Die E-Tarife waren kalkulatorisch knapp bemessen und müssen nun nachkorrigiert werden. Für Betroffene gibt es aber eine klare Handlungsempfehlung: Ein Tarifwechsel innerhalb der HUK-Coburg nach Paragraf 204 VVG ist jederzeit möglich und kann die Beitragsbelastung spürbar senken – bei vergleichbarem Leistungsniveau. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte jetzt handeln und sich beraten lassen, bevor die nächste Anpassungsrunde kommt.
Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden kaschiert Pflege-Defizit
Um das erwartete Defizit der sozialen Pflegeversicherung von 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2026 aufzufangen, hat der Bund ein Darlehen von 3,2 Milliarden Euro beschlossen. Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden 2026 auf 79 Milliarden Euro steigen, während die Beitragseinnahmen nur bei rund 75,3 Milliarden Euro liegen. Für 2027 droht bereits ein Defizit von knapp fünf Milliarden Euro. Der PKV-Verband fordert einen Stabilitätspakt und warnt vor einer reinen Schuldenfinanzierung.
Meine Einordnung
Darlehen sind keine Lösung – sie verschieben das Problem nur. Die Pflegeversicherung hat ein strukturelles Finanzierungsproblem: Immer mehr Leistungsbeziehende bei gleichzeitig steigenden Kosten durch Tarifbindung und Inflation. Weitere Beitragsanhebungen in der sozialen Pflegeversicherung sind kaum vermeidbar. Für Versicherte wird die Frage der privaten Pflegevorsorge damit drängender denn je. Wer heute keine Pflegezusatzversicherung hat, riskiert im Pflegefall eine massive finanzielle Belastung – die Eigenanteile im Pflegeheim übersteigen längst 2.500 Euro monatlich.
ePA: Elektronischer Medikationsplan ab März in Praxen verfügbar
Seit März 2026 können Arztpraxen und Apotheken den elektronischen Medikationsplan (eMP) in der elektronischen Patientenakte befüllen und bearbeiten. Verschriebene Arzneimittel, Allergien und Unverträglichkeiten werden damit digital einsehbar. Bundesgesundheitsministerin Warken will die ePA zum digitalen Begleiter in der Versorgung weiterentwickeln.
KHAG muss am 27. März den Bundesrat passieren
Das vom Bundestag am 6. März beschlossene Krankenhausreformanpassungsgesetz steht am 27. März im Bundesrat zur Abstimmung. Die Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, die Konvergenzphase auf 2028/2029 gelegt. Der Bund erhöht seine Beteiligung auf insgesamt 29 Milliarden Euro für den Transformationsfonds.
GKV-Zusatzbeiträge überschreiten erstmals die Drei-Prozent-Marke
Der tatsächlich von den Kassen erhobene durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 erstmals über drei Prozent. Einzelne Kassen verlangen bis zu 4,39 Prozent. Mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erreichen einige Kassen Gesamtbeiträge von fast 19 Prozent. Eine Expertengruppe des Ministeriums soll Anfang 2026 Vorschläge zur Stabilisierung vorlegen.
BEEP-Gesetz: Weniger Bürokratie in der Pflege seit Januar
Seit 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Pflegekräfte dürfen nun eigenverantwortlich bestimmte medizinische Aufgaben übernehmen. Digitale Pflegeanwendungen werden mit bis zu 70 Euro monatlich gefördert, und die Beratungsbesuche für Pflegegrad 4 und 5 werden auf zweimal jährlich reduziert.